
„Ich weiß, dass ich, wenn ich stabil, umsichtig und statisch wäre, im Tod leben würde. Daher akzeptiere ich die Verwirrung, die Unsicherheit, die Angst und die emotionalen Höhen und Tiefen. Denn das ist der Preis, den ich für ein lebendiges, verwirrendes und aufregendes Leben zu zahlen bereit bin.“
Carl R. Rogers
Waltraud Frei, Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision – was bedeutet das?
Nachdem ich alle notwendigen Kriterien der Ausbildung positiv abgeschlossen habe halte ich nun die Berechtigung zur Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit in Ausbildung unter Supervision in Händen. In diesem letzten Abschnitt der Ausbildung werde ich engmaschig von einem erfahrenen Lehrtherapeuten supervidiert. Das heisst anonymisierte Fälle aus meiner eigenen Praxis werden noch einmal gemeinsam durchbesprochen und reflektiert.
Ihre Vorteile: Sie haben vier statt zwei professioneller Ohren, die Ihnen zuhören und dennoch geringere Kosten. Nur eine Verrechnung mit der Krankenkasse ist nicht möglich.
Es ist mein Herzensanliegen, Menschen dabei zu unterstützen, wieder mehr Klarheit und Sinnhaftigkeit in das eigene Leben zu bringen und ihr volles Potential freizusetzen – für ein zufriedenes und selbstbestimmtes Leben. Meine persönlichen Instrumente dafür sind die psychotherapeutische Beziehung, Wertschätzung, Empathie und Transparenz. Wissenschaftlich arbeite ich auf der Grundlage der Personzentrierten Psychotherapie nach Carl R. Rogers.
SCHWEIGEPFLICHT
Psychotherapeut*innen sind Dritten gegenüber zu Verschwiegenheit verpflichtet. Gemäß § 15 Psychotherapiegesetz: „Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“ Auch Angehörige und Ärzte erhalten keinerlei Auskünfte über die Psychotherapie, sofern Sie dies nicht ausdrücklich wünschen. Sollte in Einzelfällen eine Rücksprache mit Ihrem Arzt/Ärztin nötig sein, werden Sie um eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht gegenüber der konkreten Person gebeten. In der Supervision wird darüber ausschließlich anonymisiert (ohne Erwähnung eines Namens) berichtet.